AKTUELLES RUND UM DAS THEMA PHOTOVOLTAIK

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EEG Novelle 2021

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  1. Im EEG wird ein neues Langfristziel Treibhausgasneutralität vor 2050 des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich verankert.
  2. Ambitionierte Erneuerbaren Ausbaupfade bis 2030 werden gesetzlich verankert, um das 65 Prozent Erneuerbaren Ziel bis 2030 zu erreichen: So werden zur Umsetzung der Beschlüsse des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung jährliche Ausschreibungsmengen für Wind an Land zwischen 2,9 und 5,8 GW, für Photovoltaik zwischen 1,9 bis 2,0 GW und für Biomasse in Höhe von 500 MW festgelegt. Hinzukommen Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen in der Festvergütung. Die installierte Leistung bei Wind an Land erhöht sich damit von heute 54 GW auf 65 GW im Jahre 2026 und 71 GW im Jahre 2030. Die installierte Leistung von Photovoltaik erhöht sich von heute 52 GW auf 83 GW im Jahre 2026 und 100 GW im Jahre 2030. Sofern die Europäische Union im Rahmen der Umsetzung des Green Deal konkrete neue Ausbauziele für erneuerbare Energien beschließt, ist auch das EEG entsprechend anzupassen.
  3. Die Akzeptanz für weiteren Erneuerbaren-Ausbau wird verbessert: Kommunen können künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Ebenso werden die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert.
  4. Kosteneffizienz und Innovationskraft werden erhöht: Die Förderkosten für Erneuerbare Energien werden durch verschiedene Einzelmaßnahmen (unter anderem Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen, Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen) reduziert, es wird ein neues Ausschreibungssegment für große PV Dachanlagen geschaffen und durch Verlängerung und Aufstockung der Innovationsausschreibungen werden starke Impulse für Innovationen gesetzt).
  5. Die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie wird gesichert: Durch Anpassungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung erhält die stromkostenintensive Industrie mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen.
  6. Erneuerbare werden weiter in das Stromsystem integriert: Es werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik, und bessere Steuerbarkeit der Anlagen (Smart-Meter-Gateway) gesetzt. Durch eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse kommt es zu einer besseren Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau.
  7. Die Sektorkopplung wird vorangetrieben: Für Seeschiffe wird die Möglichkeit geschaffen, sich in den Seehäfen kostengünstig mit Landstrom zu versorgen, statt Dieselgeneratoren einzusetzen. Der Regierungsentwurf enthält außerdem die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Damit wird ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.
  8. Der Weg in die Post-Förderung-Ära“ wird vorbereitet: Ausgeförderte Anlagen erhalten übergangsweise die Möglichkeit, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.


Mit der Solaranlage Steuern sparen

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Das Prinzip ist einfach: Die Ressource der Sonne, die uns jeden Tag kostenlos zur Verfügung steht und Energie liefert, nutzen und dabei noch eine Menge Geld sparen. Quasi aus dem Nichts Gold machen. Na gut, das klingt vielleicht doch etwas übertrieben.

Wenn man es ganz genau betrachtet, ist es aber mehr oder weniger so. Mit heutiger moderner Technik in Form einer Solaranlage, auch Photovoltaik-Anlage genannt, kann innerhalb von wenigen Jahren enorm viel Geld gespart werden. Und das Beste an der ganzen Sache ist, dass diese Variante umweltschonend ist.

Auch der Fiskus beteiligt sich daran. Wer sich für eine Solaranlage entscheidet, kann in der Einkommensteuererklärung davon profitieren. Viele Ausgaben, die im Rahmen der Installation entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Welche das sind und wie genau das funktioniert, ist Thema dieses Artikels.


Umweltbewusste Menschen entscheiden sich immer häufiger für eine eigene Photovoltaik-Anlage. Mit dieser wird nicht nur die Umwelt geschützt, auch der Geldbeutel bleibt verschont. Zwar sind die einmaligen Investitionskosten recht hoch, nach ein paar Jahren haben sich die Kosten aber in der Regel wieder amortisiert.

Wer sich für diesen Energie-Speicher entscheidet, spart zudem noch Steuern. Bis zu 55 Prozent der Investitionskosten können in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Zudem kann die gesamte Mehrwertsteuer, also immerhin 19 Prozent, komplett vom Staat zurückgeholt werden. Doch es gibt noch mehr, was Interessierte wissen sollten.


Der deutsche Staat fördert den Bürger, indem dieser eine 20 Jahre gültige Einspeisevergütung garantiert bekommt. Bis zu 13,35 Cent erhalten Steuerzahler pro Kilowattstunde netto.

Hinzu kommt, dass Energieproduzenten dieselben steuerlichen Vorteile genießen, die auch Unternehmen in Anspruch nehmen. Unternehmen können mit einer Vorsteuererstattung zum Beispiel die Mehrwertsteuer erstattet bekommen. Von diesem Steuervorteil können auch einzelne Bürger profitieren.

Steuerersparnisse können mit Abschreibungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Zauberwort heißt an dieser Stelle „AfA". Hinter dem Kürzel verbirgt sich nichts Anderes als Absetzung für Abnutzung. Dabei handelt es sich um Abschreibungen, die bestimmen, wie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Abschreibungen sind also „scheinbare" Kosten, die die Einkommensteuer senken. Je früher die Solaranlage abgeschrieben wird, desto früher kann von den Steuerersparnissen profitiert werden.


Ausgaben für eine Photovoltaik-Anlage können grundsätzlich in 2 Kategorien eingeteilt werden. Zum einen gibt es mehrere Posten in Bezug auf Inbetriebnahme und Wartung sowie zum anderen im Rahmen der Anschaffungskosten.


Generell können folgende Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden:

  • Kreditzinsen
  • Versicherung
  • Miete des Stromzählers
  • Umsatzsteuer
  • Anschaffungskosten
  • Montage der Anlage
  • Zusatzgeräte

Photovoltaikversicherung

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Die Vorteile einer Photovoltaikversicherung

  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz zum Neuwert
  • Erstattet auch die Kosten für Gerüststellung, Entsorgung und mehr
  • Erstattung der entgangenen Strom-Einspeisevergütung


Mit Ihrer Photovoltaikanlage investieren Sie in alternative Energiegewinnung und somit in die Zukunft. Der Gesetzgeber fördert die Installation dieser Technik. Für den Schutz der hochwertigen Anlage sind Sie als Betreiber selbst verantwortlich. Ihre Photovoltaikanlage ist einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt: Sturm, Hagel, Vandalismus und Diebstahl sind nur ein paar davon. Wie Ihre Photovoltaikanlage maßgeschneidert geschützt werden kann, zeigt Ihnen gerne unser Berater in Ihrer Nähe von Sonnendach-Solar.


Hier einen Link zum Self-Check für Kosten und Anbieterwunsch
https://www.krist.com/versicherung/photovoltaik/beitrag-berechnen.php

Lohnt sich wieder eine PV-Anlage 2018

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Beitrag wird derzeit überarbeitet anhand der neuen Preise und Verordnungen von dem Zeitraum 2018-2019